Finanzierungsverfahren

Finanzierungsverfahren
grundlegende Systeme der Mittelaufbringung für Versicherungsleistungen in der Individual- und Sozialversicherung.
- Wesentliche F.: 1. Anwartschaftsdeckungsverfahren: Die zur späteren Leistungserfüllung benötigten Beträge werden bereits während der Anwartschaftszeit, also vor Eintritt des Versicherungsfalls, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen angesammelt. Die Finanzierung kann durch individuell kalkulierte Beiträge, aber auch durch alters- bzw. risikounabhängige Durchschnittsprämien erfolgen.
- 2. Kapitaldeckungsverfahren: Bei zugesagten Rentenleistungen werden Rückstellungen erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in Höhe des  Barwerts der Rentenverpflichtung gebildet, nicht aber schon in der Anwartschaftszeit vor Rentenbeginn.
- 3. Rentenwertumlageverfahren: Die im Kapitaldeckungsverfahren benötigten Deckungsmittel für die Versicherungsfälle eines Jahres werden durch eine Umlage aufgebracht (so etwa beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit).
- 4. Umlageverfahren: Die in einer Versicherungsperiode benötigten oder vorausgeschätzten Ausgaben werden nach einem festgelegten Schlüssel von den Versicherten oder einer anderen dazu verpflichteten Gruppe zeitnah aufgebracht. V.a. in der  Sozialversicherung gebräuchlich.
- Vorteile: Nur geringe Risiken bez. Geldentwertung (Inflation) und Vermögensverlusten.
- Nachteile: Schwankende Beiträge mit eventueller Nachschusspflicht, konjunktur- und demographieanfällig.

Lexikon der Economics. 2013.

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